| Die Zürcher Landeskirche hat mit ihrer Kirchenordnung 2009 Signale für Zusammenarbeit der Kirchgemeinden gesetzt, ohne sie zur Fusion zu drängen (Artikel 174, 175, 151). Viel auffälliger ist der Akzent auf Gemeindeaufbau: Der substantielle Artikel 86* hat in manchen Kirchgemeinden etwas ausgelöst, wie Pfr. Karl Flückiger, Beauftragter für Gemeindeaufbau, bestätigt. Flückiger stellte für die Kirchenpflegetagungen 2011 ein substantielles Arbeitsheft ‚Gemeinde bauen‘ mit zahlreichen Anregungen zusammen. Im Oktober 2010 wurden an einer Tagung diverse Formen der Zusammenarbeit, vom Berner Jura bis in die Ostschweiz, vorstellt. |
| *Art. 86 der Zürcher Kirchenordnung: 1 Gemeinde wird gebaut durch Gottes Geist, wo Menschen im Glauben gestärkt werden, neue Lebenskraft, Orientierung und Hoffnung finden und ihren Glauben in der Gemeinschaft leben können. 2 Gemeindeaufbau schafft Raum für die Gemeinschaft im Feiern, im Hören auf Gott, im Beten und Dienen sowie im Mitwirken der Mitglieder gemäss ihren Begabungen. 3 Gemeindeaufbau bedeutet, dass Menschen für die Nachfolge Christi und seine Gemeinde gewonnen werden, dass die Gemeinde das Evangelium bezeugt und den Dienst der Vermittlung und Versöhnung in der Gesellschaft wahrnimmt. 4 Gemeinde wird gebaut als Kirche am Ort in der Kirchgemeinde und als Kirche am Weg in übergemeindlichen, regionalen und gesamtkirchlichen Aufgaben, Projekten und Werken. |
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