
Die Herausforderung annehmen: Die SEK-Ratsmitglieder Kristin Rossier, Peter Schmid und Gottfried Locher, Juni 2011.
| Der Rat des SEK stellt im Bericht zur Verfassungsrevision drei Modelle für den Verbund der Reformierten in der Schweiz zur Diskussion. Er spricht sich fürs dritte aus, das dem Kirchenbund am meisten Gewicht gibt: Er soll nicht bleiben, was er ist, auch nicht von den Mitgliedkirchen mit weiteren Kompetenzen ausgestattet werden, sondern "Evangelische Kirche Schweiz" werden, als deren Teile sich die Mitgliedkirchen verstehen. Drei Modelle Modell 1 sieht einen «starken Bund» vor, der allerdings auf der heutigen Form basiert: Die Mitgliedkirchen bleiben rechtlich autonome Grössen, werden aber „so in die Arbeiten des SEK mit einbezogen“, dass sie deren Ergebnisse für sich adaptieren können. Und sie finanzieren diese Arbeiten, schwindenden Eigenmitteln zum Trotz. Modell 2 zielt auf einen «umfassenden Bund» ab, dem die Mitgliedkirchen neu alle gebietsübergreifenden Aufgaben übertragen. Damit würden auch alle bestehenden gebietsübergreifenden Organisationen wie die Deutschschweizerische Kirchenkonferenz, die Conférence des Eglises protestantes romandes, Aus- und Weiterbildung von Pfarrpersonen und Medienarbeit in den SEK eingebaut. Modell 3 geht am weitesten und sieht den Umbau des SEK in eine „Evangelische Kirche Schweiz“ oder „Reformierte Kirche Schweiz“ vor. Diese wäre kirchenleitend tätig, das heisst, die Mitgliedkirchen würden ihre kirchenleitenden Aufgaben an die neue, verbindlich für alle Reformierten wirkende Institution abtreten. Das Argument für die Kirche Schweiz Laut dem Bericht ist „wie die Ortsgemeinde und die Kantonalkirche … auch der Kirchenbund eine Gemeinschaft, die an ihrem Ort und zu ihrer Zeit das Evangelium durch Wort und Tat bezeugt“. Der SEK habe 1973 im Namen der Schweizer Kirchen die Leuenberger Konkordie unterzeichnet und vertrete sie in internationalen Netzwerken und Verbänden. „In seinen Strukturen ist der SEK so angelegt, dass Gemeinschaft realisiert und der an sie gebundene Auftrag – Zeugnis der Zuwendung Gottes allen Menschen gegenüber – befolgt wird.“ Daraus wird gefolgert: „Vom reformierten Kirchenverständnis her ist der SEK – wie Ortsgemeinde und Kantonalkirche – Kirche.“ Dies umso mehr, wird argumentiert, als der Kirchenbund auch in Gesellschaft, Medien und vom Bund „als Kirche wahrgenommen“ werde. „Faktisch stehen ihm aber die Kompetenzen, als reformierte Kirche Schweiz aufzutreten, nicht zu. Diese Diskrepanz – zwischen der Aussenwahrnehmung (sowie auch dem theologischen Status) einerseits und seiner faktischen Zuständigkeit anderseits – schwächt den Auftritt der reformierten Kirchen in einer Weise, für die sie selbst die Verantwortung tragen.“ Mit anderen Worten: Indem die Kantonalkirchen dem SEK nicht Kirchenstatus zubilligen, schwächen sie den Schweizer Protestantismus! Was sie vor Ort sind, sollten sie dem SEK für die nationale Ebene zugestehen. Der Bericht folgert kühn: „Wollen die reformierten Kirchen auch in Zukunft als Kirche präsent bleiben – sowohl auf lokaler und regionaler sowie kantonaler sowie nationaler Ebene –, müssten dem SEK Kompetenzen zugestanden werden, die seine öffentliche Präsenz als Kirche fördern und unterstützen.“ Gesellschaftspolitische Akzente Unter dem Präsidium von Thomas Wipf (1998-2010) hat der SEK-Rat den Kirchenbund gesellschaftspolitisch profiliert und derart Stellung bezogen, dass zahlreiche Kirchenglieder vor den Kopf gestossen wurden. Die Gemeinschaft mit ihnen wurde hintenan gestellt; es galt, die gesellschaftspolitischen Herausforderungen progressiv anzunehmen: Ja zur Fristenlösung, Ja zum Partnerschaftsgesetz, Globalance, Grundwerte, intensivierter interreligiöser Dialog in der multikulturellen Gesellschaft. Vor diesem Hintergrund überrascht der Anspruch des SEK, als Kirche anerkannt zu werden. |
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