| Der Schweizerische Evangelische Kirchenbund (SEK) ist ein Verein mit Sitz in Bern. Mitglieder sind die 24 evangelisch-reformierten Kantonalkirchen der Schweiz sowie die Evangelisch-methodistische Kirche und die Eglise Evangélique Libre de Genève. 70 Abgeordnete dieser Kirchen (und je zwei Abgeordnete der Diakonie- und der Frauenkonferenz ohne Stimmrecht) bilden die Abgeordnetenversammlung (AV), die zweimal jährlich stattfindet. Der SEK wird zur Hauptsache durch Beiträge der Mitgliedkirchen finanziert; die AV beschliesst die Budgets und bestimmt den Verteilschlüssel. Der Rat hat die in der Verfassung festgehaltenen und die von der AV zugewiesenen Aufgaben zu erfüllen. Er kann aber auch aus eigener Initiative Themen aufgreifen, Projekte lancieren und weitere Arbeitsgebiete festlegen. Zur Ausübung der operativen Tätigkeit organisiert er eine Geschäftsstelle, deren Tätigkeitsgebiete er festlegt. Die Legislaturziele, die der Rat zu diesem Zweck formuliert, werden der AV zur Kenntnis vorgelegt. Der Rat des SEK zählt ab 2011 noch sieben Mitglieder, die mit Ausnahme des Präsidenten nebenamtlich tätig sind. Die Geschäftsstelle (2700 Stellenprozente Anfang 2010, Linienstruktur) besteht aus dem Leiter, einer Abteilung Kirchenbeziehungen, dem Institut für Theologie und Ethik und zwei Stabstellen für Kommunikation und Administration. „Die Vertretung nach aussen wird grundsätzlich durch den Rat wahrgenommen, in der Regel vom Präsidenten oder der Präsidentin, durch Mitglieder des Rates oder durch sie beauftragte Mitarbeitende der Geschäftsstelle.“ |
| Quelle: Der SEK-Bericht „Für einen Kirchenbund in guter Verfassung“ Zurück zu Kirchen und SEK |