Vor der Abstimmung zum Transplantationsgesetz

EKS und Bischofskonferenz wenden sich gegen die erweiterte Widerspruchsregelung, über die am 15. Mai abgestimmt wird. Sie sprechen sich dabei für die Förderung von Organspenden aus.

Der Rat der EKS und die Bioethiker der Bischofskonferenz befürworten die sogenannte Erklärungslösung: Jeder Bürger soll regelmässig seine Bereitschaft oder Ablehnung von Organentnahmen am Lebensende äussern können. Die EKS hat ein Dossier «10 Fragen – 10 Antworten. Die Organspende als persönliche Gabe» herausgegeben.

Laut idea ist bei christlichen Organisationen nicht nur die Widerspruchsregelung an sich umstritten, sondern es wird auch bezweifelt, dass sie zu mehr Spenderorganen führen würde. Im Unterschied zu den Katholiken vermuten die Reformierten, dass der Einbezug der Angehörigen zu mehr Spenden führt.

Die EVP lehnt die Änderung des Transplantationsgesetzes ab. In der EVP-Zeitschrift Akzente bezeichnet die Medizinethikerin Ruth Baumann-Hölzle die erweiterte Widerspruchsregelung, würde sie eingeführt, als Paradigmenwechsel: «Bis anhin können wir davon ausgehen, dass der Staat unsere physische, psychische und soziale Integrität selbstverständlich schützt. Neu muss ich dem Staat gegenüber meine Integrität einfordern und aktiv verteidigen Damit wird ein Präzedenzfall für weitere staatliche Übergriffe gesetzt wie zum Beispiel bei der Datenhoheit.»

Baumann-Hölzle fragt, wie denn der Staat sicherstellen wolle, dass alle Bürger verstehen, dass sie aktiv Widerspruch einlegen müssen. «Im Zweifel haben nicht mehr die Integrität und die Selbstbestimmung den Vorrang, sondern der Zweck heiligt die Mittel. Menschen dürfen instrumentalisiert werden.»

Die Delegierten der Mitte Schweiz haben sich für die Änderung, für die erweiterte Widerspruchslösung ausgesprochen.

Organspende nur mit Zustimmung: Website des Referendumskomitees 
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Rat EKS wirbt für Erklärungsmodell    Die Bischofskonferenz zur Organspende    
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