Was kommt auf politisch tätige Hilfswerke zu?

Muss der Bund die Steuerbefreiung von «gemeinnützigen» Organisationen überprüfen? Eine vom Ständerat gebilligte Motion, die dies fordert, fand im Oktober auch in der Nationalratskommission Zustimmung.

Der Zürcher Ständerat Ruedi Noser (FDP) hatte im Herbst 2020 – angesichts des Einsatzes von Hilfswerken für die Konzernverantwortungsinitiative und das Jagdgesetz-Referendum – in einer Motion die Überprüfung des Status dieser Werke durch die Eidgenössische Steuerverwaltung verlangt.

Als Voraussetzung für die Steuerbefreiung von NGOs gelten laut ihrem Kreisschreiben von 1994 unter anderem die Uneigennützigkeit und das Verfolgen des Allgemeininteresses. Nach Nosers Vorstoss müsste die Steuerverwaltung die Steuerbefreiung wegen Gemeinnützigkeit bei Fällen von «politischer Tätigkeit» überprüfen und bei Nichteinhaltung der Anforderungen widerrufen.

«Die materielle oder ideelle Unterstützung von Initiativen und Referenden steht einer Steuerbefreiung grundsätzlich nicht entgegen», hatte der Bundesrat im November 2020 in seiner Stellungnahme zur Motion betont. «Allerdings darf der politischen Betätigung nicht ein derart zentrales Gewicht zukommen, dass die Organisation gesamthaft betrachtet als politische Organisation erscheint.» Die Regierung verwies darauf, dass die Steuererhebung Sache der Kantone ist und der Bund nur die Aufsicht hat.

Die Motion wurde im Juni vom Ständerat überwiesen. Dies obwohl Finanzminister Ueli Maurer zu bedenken gab, eine scharfe Grenzlinie zwischen zulässigem und unzulässigem Engagement zu ziehen sei schwierig. (Ruedi Noser nannte laut der NZZ eine Schmerzgrenze von 10 Prozent des Gesamtbudgets.) Die Motion würde zu einer aufwendigen Überprüfung von Tausenden von Organisationen führen.

Wird ihr die Gemeinnützigkeit aberkannt, verliert eine NGO nicht nur die Steuerbefreiung; Spenden an solche Organisationen (politische Parteien ausgenommen) sind dann steuerlich nicht mehr abzugsberechtigt. 2020 erhielten gemeinnützige Organisationen laut ZEWO private Spenden in Höhe von über 2 Milliarden Franken. Ob infolge einer Überprüfung viele Organisationen die Steuerbefreiung verlieren würden, ist laut der NZZ eine offene Frage.

Quelle: NZZ